Auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Gebieten in Niederösterreich wurde die BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart. Mit dieser Kundmachung werden die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind. Unter die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko zählt auch der Bezirk Melk.
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gesamte Rechtsvorschrift für Vogelgesundheitsverordnung, Fassung vom 21.11.2024 VGV_Fassung_vom_21.11.2024.pdf herunterladen (0.14 MB)