Aufgrund der aktuellen Lage der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in den Wildvogelbeständen in ganz Europa wurde als Vorsichtsmaßnahme das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko festgelegt.
- Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein direkter und indirekter Kontakt nicht möglich ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
- Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Informationen für Tierhalter: BEILAGE_1_-_Pflichten_der_Tierhalter_im_Gebiet_mit_erhöhtem_Risiko_.pdf herunterladen (0.09 MB)
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