Für die laufende Heizperiode hat das Land NÖ wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 135 € beschlossen.
Der Heizkostenzuschuss ist am Gemeindeamt (Hauptwohnsitz) zu beantragen. Dafür ist ein aktueller Einkommensnachweis am Gemeindeamt vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt sodann direkt über das Amt der NÖ Landesregierung.
Die genauen Richtlinien liegen am Gemeindeamt auf oder sind im Internet abrufbar. Anträge können nur bis 30. März gestellt werden.