Die Jagdpachtauszahlungslisten liegen in der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis 5. Jänner 2014 während der Amts-stunden zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt auf.
Jagdgenossenschaften Zeining, Raxendorf und Neudorf
Montag, 6. Jänner 2014 09.00 - 12.00 Uhr GH Karl, Raxendorf
Jagdgenossenschaft Mannersdorf
Montag, 6. Jänner 2014 09.00 - 12.00 Uhr GH Geyer, Feistritz
Jagdgenossenschaft Troibetsberg
Montag, 6. Jänner 2014 14.00 - 17.00 Uhr GH Liebner, Braunegg
WICHTIGE HINWEISE ZU DEN JAGDPACHTAUSZAHLUNGEN
Die erste Jagdpachtauszahlung erfolgt zu den oben angeführten Terminen in gewohnter Weise durch die jeweiligen Obmänner und zwar für das Jagdgebiet Raxendorf von Herrn Ernst Aigner aus Raxendorf, für das Jagdgebiet Zeining von Herrn Josef Stadler aus Zeining, für das Jagdgebiet Mannersdorf von Herrn Franz Aigner aus Ottenberg, für das Jagdgebiet Neu-dorf von Herrn Franz Maurer aus Neudorf und für das Jagdgebiet Troibetsberg von Herrn Alois Hameseder aus Eggenberg.
Danach werden die Jagdpachte dieser Jagdgenossenschaften beim Gemeindeamt Raxendorf hinterlegt. Die Abholung des Jagdpachtes ist dann innerhalb von
6 Monaten ab der Kundmachung der Auszahlung (das ist bis 30. Juni 2014) vom Gemeindeamt (Montag bis Freitag von 8-11 Uhr) möglich. Danach ist keine Aus-zahlung mehr möglich. Auf Wunsch werden Beträge auch überwiesen. Als Unkostenbeitrag werden für die Überweisung des Jagdpachtes 2,- Euro verrechnet und vom Pachtzins abgezogen. Bagatellbeträge – das sind Beträge unter 15,- Euro werden nicht überwiesen. Der verbleibende Jagdpacht wird wieder an die Genossen-schaften ausbezahlt und dient dem Ausbau und der Erhaltung des land- u. forstwirtschaftlichen Wegenetzes in der jeweiligen Region.