Das Sanitätergesetz in Österreich stammt aus dem Jahr 2002 – seither haben sich Medizin, Technik und die Anforderungen im Rettungsdienst stark weiterentwickelt. Das Rote Kreuz fordert daher eine Modernisierung der Ausbildungsinhalte, damit Sanitäter bestmöglich auf ihre Aufgabe vorbereitet sind und um die Gesundheitsversorgung aller Menschen in Österreich auf sichere Beine stellen zu können.
Ziel ist eine moderne Ausbildung, die eine hochwertige Versorgung über alle Bundesländergrenzen hinweg sicherstellt.
- WEITERENTWICKLUNG: Einführung eines vierstufigen Kompetenzsystems (Sanitätshelfer/Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter sowie Zusatzkompetenzen
- ALTER: Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren
- MODERNISIERUNG: Anpassung an technische Entwicklungen, insbesondere die Integration von Telenotärzte
- EINGLIEDERUNG: Stärkere Einbindung in das Gesundheitssystem (z. B. Weiterverweisung in den niedergelassenen Bereich)
- KEINE HÜRDEN: Nebenberufliche Erwerbbarkeit von Ausbildungen und Zusatzkompetenzen zur Sicherstellung eines niederschwelligen Einstiegs und einer flächendeckenden Personalabdeckung
- MITEINANDER: Erhalt der integrierten Systemarchitektur (Notfallrettung, Sanitätseinsatz, First Responder, Notruf/Disposition) zur Sicherung der Resilienz bei Großschadensereignissen und im Katastrophenschutz
Die Modernisierung der Ausbildung wird als wesentlicher Schritt gesehen, um den Rettungsdienst langfristig leistungsfähig und zukunftssicher zu gestalten.
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