Schneeräumung und Streupflicht in der Marktgemeinde Raxendorf

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Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige und Gehwege entlang ihrer gesamten Liegenschaft vom Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt und bestreut werden. Schneehaufen, die von Schneepflügen auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Wir bedanken uns bei allen, die ihren Anrainerpflichten bisher nachgekommen sind und es weiter tun werden.
 

27.12.2019