Die Bezirkshauptmannschaft verbietet mit sofortiger Wirkung das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald.
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Melk ist aufgrund der vorherrschenden Witterungsverhältnissen extreme Trockenheit eingetreten. Daher wird von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Melk ein Verbot für jegliches Feuerentzünden und ein Rauchverbot verordnet. Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270,- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.