Die derzeitige Wetterlage ist in vielen Regionen Österreichs durch eine ausgeprägte Trockenperiode geprägt. Seit mehreren Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen, gleichzeitig steigen die Temperaturen bereits früh im Jahr deutlich an. Dadurch trocknen Böden, Wiesen und Wälder stark aus. Diese Situation führt zu einer erhöhten Waldbrandgefahr, insbesondere in sonnigen, windoffenen und waldreichen Gebieten.
Waldbrandverordnung in Kraft
Aufgrund der aktuellen Lage wurde bereits vor einiger Zeit eine Waldbrandverordnung erlassen.
- Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer
- Rauchen
- Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung)
- Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975 idgF. mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.