Förderungen von der Gemeinde

Erneuerbare Energie:

Im Rahmen des Beitritts zum Klimabündnis hat die Gemeinde beschlossen, nun den gesamten Bereich der erneuerbaren Energie zu fördern. Folgendes Förderungsmodell wurde für die Gemeinde Raxendorf beschlossen:

    1. Solaranlagen 
    2. Photovoltaikanlagen 

Förderbetrag € 250.- je Anlage und Liegenschaft.

    3. Elektrofahrräder und Elektromopeds

Der Förderbetrag beträgt 10% der Anschaffungskosten höchstens jedoch € 150.- für die erstmalige Anschaffung je Haushalt.

Auszahlung erfolgt gegen Vorlage von bezahlten Originalrechnungen. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist der Hauptwohnsitz in der Gemeinde Raxendorf.

Wohnbauförderung:

Mit dieser Förderungsaktion soll der Eigenheimbau in der Marktgemeinde Raxendorf gefördert werden.

Die Marktgemeinde Raxendorf gewährt Bürgern, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, über Antrag einen einmaligen nicht rückzahlbaren Förderungsbeitrag. Die Wohnbauförderung wird in der Höhe von 50 % der an den Antragsteller bescheidmäßig vorgeschriebenen Aufschließungsabgabe gewährt maximal jedoch € 4.800.-. Genauere Richtlinien liegen am Gemeindeamt auf.